Der effektive Zinssatz muss nach der gesetzlichen Preisangabeverordnung in jedem Fall angegeben werden. Er beinhaltet nicht nur die Zinsen (Nominalzins), sondern alle durch einen Kredit entstehenden Kosten berücksichtigt. Nur über den Effektivzins lassen sich Kreditangebote wirklich vergleichen. Folgende Kosten können bei Abschluß eines Kreditvertrages anfallen: