AfA steht für Absetzung für Abnutzung und beschreibt die steuerliche zu ermittelnde Wertverringerung von Wirtschaftsgütern im Anlagevermögen. Steht ein Wirtschaftsgut im Anlagevermögen und wird für die Gewinnung von Einkünften genutzt, verursachen Herstellungs- oder Anschaffungskosten vom Wirtschaftsgut entsteht keine Minderung des Vermögens vom Steuerpflichtigen. Das Wirtschaftsgut ersetzt lediglich das Bankguthaben oder den Kassenbestand, mit dem das [...]
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AfA ist die Kurzform für „Absetzung für Abnutzung“. Sie beschreibt die Wertminderung von Wirtschaftsgütern durch die Abschreibung mit Zeitverlauf im Steuerrecht. Es gibt für die Wertminderung eine so genannte AfA-Tabelle, welche mit dem Steuerrecht verankert ist und bestimmt, wie lang ein Zeitraum ist, bis das Wirtschaftsgut mit einem Buchwert „Null“ abgeschrieben ist. Die Dauer von [...]